CO₂-Bonus für Ihr E-Auto
Sichern Sie sich den jährlichen
CO₂-Bonus für Ihr E-Auto
Sie haben sich gerade ein E-Auto gekauft oder geleast? Dann lassen Sie sich Ihren CO₂-Bonus ab 200 € nicht entgehen! Verkaufen Sie in nur wenigen Klicks einfach Ihre THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote): ohne Zusatzkosten und mit garantiertem Preis und Auszahlung.
Und das Beste: den CO₂-Bonus erhalte Sie jedes Jahr! Sie können auswählen, ob Sie Ihren Bonus zunächst für ein Jahr oder gleich für drei Jahre verkaufen möchten.
Fuhrparkverantwortliche aufgepasst: Den CO₂-Bonus bekommen Sie für jedes Elektroauto in Ihrem Fuhrpark, solang die unten beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
So einfach bekommen Sie Ihren CO₂-Bonus
Voraussetzungen
für Ihren CO₂-Bonus
Um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, sind manche Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Emissionen zu reduzieren. Die Höhe ist durch die Treibhausgasminderungsquote oder THG-Quote festgelegt. Die Reduktion von Emissionen müssen die Unternehmen durch verschiedene Maßnahmen wie etwa der Optimierung von Treibstoff oder dem Anbieten von Strom für Elektrofahrzeuge erreichen. Eine weitere Möglichkeit ist der „Einkauf“ von CO₂-Einsparungen von Dritten, also von Ihnen. Durch den Verkauf Ihrer THG-Quote tragen Sie dazu bei, die Klimaschutzziele gemeinschaftlich erreichen – und werden durch den Bonus belohnt!
Nein, den CO₂-Bonus gibt es sowohl für elektrische Pkw, als auch für E-Transporter und E-Busse. Voraussetzung ist eine Straßenverkehrszulassung.
Plug-in-Hybride sind vom CO₂-Bonus ausgenommen. Dies gilt auch für zulassungsfreie Fahrzeuge der Klasse L.
Das Elektrofahrzeug muss auf Sie oder Ihre Firma zugelassen sein, um von Ihnen für den CO₂-Bonus registriert werden zu können.
Nein, Sie erhalten den CO₂-Bonus sowohl bei Kauf als auch Leasing eines E-Autos, solange es auf Sie zugelassen ist.
Ja, der CO₂-Bonus können Sie sowohl für Privatfahrzeuge also auch für Dienstwagen beantragen.
Bei der Anmeldung Ihres Elektroautos können Sie den CO₂-Bonus für ein Jahr oder gleich für drei Jahre beantragen. Nutzen Sie die Vertragslaufzeit von drei Jahren, müssen Sie als Halter des Fahrzeugs die Aktualität des Fahrzeugscheins nach Aufforderung im zweiten und dritten Jahr bestätigen. Sollte ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt worden sein, müssen Sie unverzüglich ein Foto des neuen Scheins im Portal hochladen.
Der CO₂-Bonus wird nach aktuellem Stand bis 2030 ausgezahlt. Eine Verlängerung ist noch nicht bekannt gegeben, aber möglich.