Ihre Steuervorteile bei E-Autos



Für diese E-Autos gilt die vergünstigte Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer von E-Autos ist deutlich günstiger als bei Fahrzeugen mit Verbrenner-Motor. Es gilt: je höher der CO₂-Ausstoß, desto höher die Besteuerung.
Die Förderung von Elektromobilität trägt zu einer nachhaltigeren Zukunft bei. Daher sind vollelektrische Fahrzeuge bis zum 31.12.2030 oder für zehn Jahre nach der Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Auch wenn Sie Ihr Elektroauto gebraucht kaufen, überträgt sich die Steuerbefreiung bis Ende 2030 bzw. Ablauf der zehn Jahre.
Plug-in-Hybride sind zwar nicht von der Kfz-Steuer befreit, der Betrag ist aber aufgrund des geringen CO₂-Ausstoßes meist geringer als bei Fahrzeugen mit Verbrenner-Motor. Für sie kann bis Ende 2024 der jährliche Steuerfreibetrag von 30 € gelten, wenn sie weniger als 95 g CO₂ pro Kilometer ausstoßen.
Ihre Steuervorteile bei elektrischen Dienstwagen
Vollelektrische E-Autos mit Bruttolistenpreis von max. 60.000 €
Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung: 0,25 % monatlich des Bruttolistenpreises
Gültig bis voraussichtlich Ende 2030
Vollelektrische E-Autos mit Bruttolistenpreis von über 60.000 €
Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung: 0,5 % monatlich des Bruttolistenpreises
Gültig bis voraussichtlich Ende 2030
Plug-in-Hybride (unabhängig vom Bruttolistenpreis)
Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung: 0,5 % monatlich des Bruttolistenpreises, allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen:
- nicht mehr als 50 g CO₂-Ausstoß pro km (nach WLTP-Norm)
oder - eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 km
- ab 2025: mindestens 80 km elektrische Reichweite
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