¹ Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Inkl. Überführungskosten. Bonität vorausgesetzt. Gültig für Audi Mietfahrzeuge und Audi Werksdienstwagen der Modelle Audi A3, Audi A4, Audi A5, Audi A6, Audi Q2, Audi Q3 jeweils frühestens 2 Monate und spätestens 24 Monate nach Erstzulassung. Ausgenommen sind S- und RS-Modelle. Max. Gesamtfahrleistung bei Vertragsbeginn: 40.000 km. Für das Fahrzeugalter gilt als Stichtag das Datum der Gebrauchtwagenleasingbestellung. Gültig vom 13.09.-11.11.2024 (Gebrauchtwagenleasingbestellung), späteste Ummeldung 13.01.2025. Für private und gewerbliche Einzelabnehmer_innen.
² Junge Gebrauchtwagen sind ehemalige Audi Mietfahrzeuge (AMF) oder Audi Werksdienstwagen (WDW) der AUDI AG mit einem Fahrzeugalter von max. 24 Monaten nach Erstzulassung, die über das Audi Handelsnetz vertrieben werden. Ausgenommen hiervon sind händlereigene Mietfahrzeuge der Marke Audi, die in der Erstverwendung über externe Mietwagengesellschaften wie bspw. EURO-Leasing GmbH vermietet wurden. Detaillierte Hinweise finden Sie unter www.audi.de/junge-gebrauchtwagen.
³ Die Audi Anschlussgarantie für viele Audi Werksdienstwagen und Audi Mietfahrzeuge schließt unmittelbar an die Audi Neuwagen-Herstellergarantie an. Somit ist das Fahrzeug für insgesamt bis zu 5 Jahre bzw. bis zu einer Laufleistung von maximal 100.000 Kilometern abgesichert. Die Audi Anschlussgarantie greift direkt im Anschluss an die zweijährige Herstellergarantie. Sie ist gültig für junge Gebrauchtwagen, die zum Zeitpunkt des Kaufvertrages nicht älter als 18 Monate sind bzw. eine Laufleistung unter 75.000 km aufweisen.
Beispielhafte Fahrzeugabbildung und Texte können Sonderausstattungen gegen Mehrpreis zeigen. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Kombinierbarkeit mit anderen Angeboten auf Anfrage.
Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.
Die in dieser Darstellung gezeigten Produkte, Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm des Herstellers abweichen.
Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ erhalten Sie auf den Webseiten des jeweiligen Herstellers oder bei uns.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de erhältlich ist.
Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten. Die Beschreibungen der Fahrzeuge dienen der allgemeinen Identifizierung des Angebots und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend ist ausdrücklich die Beschreibung gemäß Kaufvertrag.