Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV)

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Damit Ihr gewerblich genutztes Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Als Gewerbetreibender ist es Ihre Pflicht alle gewerblich genutzten Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand kontrollieren zu lassen. Wenn Sie dieser Unfallverhütungsvorschrift (UVV) nicht nachkommen, riskieren Sie ein Bußgeld. 

Wir als Volkswagen Nutzfahrzeug Service Partner können Ihr Fahrzeug gemäß der gesetzlichen Vorschriften der UVV prüfen und Ihnen ein UVV-Prüfbericht ausstellen.

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Wir prüfen Ihr Fahrzeug auf Arbeits- und Verkehrssicherheit

Bei der Prüfung achten wir dabei besonders auf folgende Prüfpunkte:

Verkehrssicherheit 

  • Front- und Heckbeleuchtung (Funktionsprüfung)
  • Warn- und Blinkanlage (Funktionsprüfung)
  • Signalhorn (Funktionsprüfung)
  • Scheibenwisch-Waschanlage (Funktionsprüfung)
  • Bremsanlage (Sicht- und Funktionsprüfung)
  • Lenkung (Sicht- und Funktionsprüfung)
  • Stoßdämpfer (Sicht- und Funktionsprüfung)
  • Bereifung (Reifenlaufbild und Profiltiefe – gesetzl. Mindestprofiltiefe)

Arbeitssicherheit

  • Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten (Vorhandensein, Ablaufdatum etc.)
  • Sitze und Sicherheitsgurte (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung etc.)
  • Vorrichtung zur Ladungssicherung (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung, keine Beschädigung etc.)
  • Bewegliche Anbauteile (Funktion / keine Gefahrenquelle etc.)

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Kompetenz & Erfahrung.

Unser Tipp: Verbinden Sie doch das Notwendige mit dem Praktischen

Bei Ihnen steht bald ein Routinebesuch bei uns an, denn an Ihrem Fahrzeug ist eine Hauptuntersuchung oder Inspektion fällig? Dann nutzen Sie doch diesen Termin auch für eine UVV Prüfung. Sollten wir an Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeuge feststellen, dass eine Reparatur zur Einhaltung der UVV-Richtlinien notwendig ist, dann erledigen wir diese – nach Absprache mit Ihnen – sofort mit. Das spart Zeit und Geld für eventuelle Folgetermine.